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Germany



Einleitung

Die Epoche des frühen Konstitutionalismus in Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der föderalen Vielfalt eine Vielzahl von Verfassungsentwürfen und Verfassungstexten in der Zeit bis 1849 hervorgebracht. Sie finden sich zum Teil in der alten Sammlung von Pölitz und in begrenzter Auswahl in der Dokumentensammlung von Huber. In der nachfolgenden Edition erscheinen sie jedoch zum ersten Mal vollständig gesammelt, erstmals durchgehend am Original der offiziellen Erstveröffentlichung, bei Entwürfen ggfs. auch an der handschriftlichen Fassung überprüft und dementsprechend abgedruckt. Außerdem beschränken sich die bisherigen Sammlungen auf den eigentlichen Verfassungstext selbst. Gerade in den Anfängen des Konstitutionalismus in Deutschland bestand aber keine gesicherte, feste Vorstellung über die besondere Eigenart der Verfassung als herausgehobene Rechtsquelle. Den Verfassungen waren deshalb oft auch Beilagen zugeordnet, die im Extremfall der Bayerischen Verfassung sogar mehrere hundert Seiten umfassten und die dementsprechend nie außerhalb der ursprünglichen Publikation abgedruckt wurden, aber unmittelbar Bestandteil der Verfassung waren. Außerdem erklärten vielfach einzelne Verfassungsnormen sonstige Gesetze ebenfalls zum unmittelbaren Bestandteil der Verfassung. Diese Beilagen und Gesetze werden hier erstmals auch mit ediert und abgedruckt.

Die ungenauen Vorstellungen über die Eigenart der Verfassungen kommen außerdem darin zum Ausdruck, dass es keine einheitliche Form für die Verfassungen gab. Sie erschienen als Gesetze, Edikte, Verordnungen oder als Originalpatente. Die Edition zeigt sowohl in der Form als auch im Inhalt die ganze Vielfalt der Verfassungen und ihrer Erscheinungsformen auf und schafft überhaupt erst eine solide allgemein verfügbare Grundlage für die Erforschung des frühen deutschen Konstitutionalismus, indem die teilweise nur sehr schwer zugänglichen oder auch kaum bekannten Originaltexte hier publiziert werden.

Schließlich sind auch selbständige Verfassungsentwürfe aufgenommen worden, die nicht in Kraft getreten sind, aber inhaltlich eine vollständige Verfassung darstellen. Die Paulskirchenverfassung ist dafür lediglich das berühmteste Beispiel. Bei den Entwürfen haben sich teilweise schwierige Abgrenzungsfragen gestellt. Entwürfe, die schließlich auch nach erheblichen Änderungen zur endgültigen Verabschiedung einer Verfassung geführt haben, sind nämlich nicht aufgenommen worden. Nur dann, wenn ein (Vor-)Entwurf völlig verworfen wurde und sich grundlegend von der späteren Verfassung unterscheidet, hat er Aufnahme gefunden. Hier musste in Zweifelsfällen eine Dezision getroffen werden.

Im übrigen wurden die Texte bis zum letzten Komma aus der Originalpublikation übernommen. Das schließt auch Fehler ein, zumal manchmal sogar innerhalb derselben Verfassung offenbar Uneinigkeit über die richtige Schreibweise bestand. Insofern ist aber jederzeit der Vergleich mit den im Internet unter www.modern-constitutions.de abgebildeten Originalen möglich.

In den editorischen Fußnoten wird auf die Entstehungsgeschichte, Geltungsdauer und den Publikationsort eingegangen. Zudem wird weiterführende Literatur angegeben. Auf spätere Änderungen wird bei den betroffenen Artikeln und Paragraphen hingewiesen.

Abgekürzt zitierte Literatur:

Huber, Verfassungsgeschichte I =
Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart u.a. 2. Aufl. 1967

Huber, Verfassungsgeschichte II =
Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, Stuttgart u. a. 2. Aufl. 1968

Huber, Dokumente I =
Ernst-Rudolf Huber, Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1, Stuttgart u. a. 3. Aufl. 1978

Pölitz, Verfassungen, I-IV =
Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit, Bd. I-III, 2. Aufl., Leipzig 1832-33, Bd. IV, 1. Abt., hrsg. v. Friedrich Bülau, Leipzig 1847