Einleitung
Die Epoche des frühen Konstitutionalismus
in Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der föderalen Vielfalt eine Vielzahl
von Verfassungsentwürfen und Verfassungstexten in der Zeit bis 1849
hervorgebracht. Sie finden sich zum Teil in der alten Sammlung von Pölitz und
in begrenzter Auswahl in der Dokumentensammlung von Huber. In der nachfolgenden
Edition erscheinen sie jedoch zum ersten Mal vollständig gesammelt, erstmals
durchgehend am Original der offiziellen Erstveröffentlichung, bei Entwürfen ggfs.
auch an der handschriftlichen Fassung überprüft und dementsprechend abgedruckt.
Außerdem beschränken sich die bisherigen Sammlungen auf den eigentlichen
Verfassungstext selbst. Gerade in den Anfängen des Konstitutionalismus in
Deutschland bestand aber keine gesicherte, feste Vorstellung über die besondere
Eigenart der Verfassung als herausgehobene Rechtsquelle. Den Verfassungen waren
deshalb oft auch Beilagen zugeordnet, die im Extremfall der Bayerischen
Verfassung sogar mehrere hundert Seiten umfassten und die dementsprechend nie
außerhalb der ursprünglichen Publikation abgedruckt wurden, aber unmittelbar
Bestandteil der Verfassung waren. Außerdem erklärten vielfach einzelne
Verfassungsnormen sonstige Gesetze ebenfalls zum unmittelbaren Bestandteil der
Verfassung. Diese Beilagen und Gesetze werden hier erstmals auch mit ediert und
abgedruckt.
Die ungenauen Vorstellungen über die
Eigenart der Verfassungen kommen außerdem darin zum Ausdruck, dass es keine
einheitliche Form für die Verfassungen gab. Sie erschienen als Gesetze, Edikte,
Verordnungen oder als Originalpatente. Die Edition zeigt sowohl in der Form als
auch im Inhalt die ganze Vielfalt der Verfassungen und ihrer Erscheinungsformen
auf und schafft überhaupt erst eine solide allgemein verfügbare Grundlage für
die Erforschung des frühen deutschen Konstitutionalismus, indem die teilweise
nur sehr schwer zugänglichen oder auch kaum bekannten Originaltexte hier
publiziert werden.
Schließlich sind auch selbständige
Verfassungsentwürfe aufgenommen worden, die nicht in Kraft getreten sind, aber
inhaltlich eine vollständige Verfassung darstellen. Die Paulskirchenverfassung
ist dafür lediglich das berühmteste Beispiel. Bei den Entwürfen haben sich
teilweise schwierige Abgrenzungsfragen gestellt. Entwürfe, die schließlich auch
nach erheblichen Änderungen zur endgültigen Verabschiedung einer Verfassung
geführt haben, sind nämlich nicht aufgenommen worden. Nur dann, wenn ein
(Vor-)Entwurf völlig verworfen wurde und sich grundlegend von der späteren
Verfassung unterscheidet, hat er Aufnahme gefunden. Hier musste in
Zweifelsfällen eine Dezision getroffen werden.
Im übrigen wurden die Texte bis zum letzten
Komma aus der Originalpublikation übernommen. Das schließt auch Fehler ein,
zumal manchmal sogar innerhalb derselben Verfassung offenbar Uneinigkeit über
die richtige Schreibweise bestand. Insofern ist aber jederzeit der Vergleich
mit den im Internet unter www.modern-constitutions.de abgebildeten Originalen
möglich.
In den editorischen Fußnoten wird auf die
Entstehungsgeschichte, Geltungsdauer und den Publikationsort eingegangen. Zudem
wird weiterführende Literatur angegeben. Auf spätere Änderungen wird bei den
betroffenen Artikeln und Paragraphen hingewiesen.
Abgekürzt zitierte Literatur:
Huber, Verfassungsgeschichte
I =
Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789,
Bd. 1, Stuttgart u.a. 2. Aufl. 1967
Huber, Verfassungsgeschichte
II =
Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789,
Bd. 2, Stuttgart u. a. 2. Aufl. 1968
Huber, Dokumente I
=
Ernst-Rudolf Huber, Dokumente zur Deutschen
Verfassungsgeschichte, Bd. 1, Stuttgart u. a. 3. Aufl. 1978
Pölitz, Verfassungen,
I-IV =
Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis
auf die neueste Zeit, Bd. I-III, 2. Aufl., Leipzig 1832-33, Bd. IV, 1.
Abt., hrsg. v. Friedrich Bülau, Leipzig 1847